Jahresabschluss

Arbeiten am Laptop mit Dokumenten

Jahresabschluss: Bilanzen und EÜR — termingerecht und prüfungssicher.

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht — er ist das finanzielle Spiegelbild Ihres Unternehmens. Bei Dohmen Steuerberatung erstellen wir Ihre Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung termingerecht, prüfungssicher und mit Blick auf steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.

Von der Bilanzerstellung über die E-Bilanz bis zur Offenlegung im Bundesanzeiger: Unser Team beherrscht alle Anforderungen des Handels- und Steuerrechts. Wir bereiten Ihren Jahresabschluss so auf, dass er nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügt, sondern auch als Grundlage für strategische Unternehmensentscheidungen dient.

  • Bilanzerstellung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • E-Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang & Lagebericht
  • Offenlegung
  • Prüfungsvorbereitung
Team bei der Besprechung
Kolleginnen am Laptop

Unsere Jahresabschluss-Leistungen im Detail

Bei Dohmen Steuerberatung verbinden wir fachliche Präzision mit strategischem Denken. Jeder Jahresabschluss wird individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten — ob Einzelunternehmen mit EÜR oder Kapitalgesellschaft mit umfassendem Anhang und Lagebericht. Wir nutzen alle legalen Gestaltungsspielräume, um Ihre Steuerlast zu optimieren.

01.
Bilanz & EÜR

Erstellung von Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach Handels- und Steuerrecht — termingerecht und optimiert.

02.
E-Bilanz &
Offenlegung

Elektronische Übermittlung an das Finanzamt und fristgerechte Offenlegung im Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften.

03.
Prüfungs-
vorbereitung

Wir erstellen prüfungssichere Abschlüsse und begleiten Sie kompetent bei Betriebs- und Abschlussprüfungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?

Die Bilanz ist die doppelte Buchführung mit Gewinn- und Verlustrechnung, die für Kapitalgesellschaften und größere Unternehmen Pflicht ist. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende.

Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?

Für steuerlich beratene Unternehmen gilt in der Regel eine verlängerte Abgabefrist. Wir sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Termine.

Was ist eine E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt im XBRL-Format. Sie ist für alle bilanzierenden Unternehmen Pflicht. Wir übernehmen die Erstellung und Übermittlung für Sie.

Muss mein Unternehmen den Jahresabschluss offenlegen?

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und bestimmte Personengesellschaften sind zur Offenlegung im Bundesanzeiger verpflichtet. Wir prüfen Ihre Pflichten und übernehmen die fristgerechte Einreichung.

Wie bereiten Sie auf eine Betriebsprüfung vor?

Wir erstellen prüfungssichere Jahresabschlüsse nach aktuellen Standards und dokumentieren alle Buchungsvorgänge transparent. Bei einer Prüfung begleiten wir Sie und stellen alle erforderlichen Unterlagen bereit.

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