Steuerberatung für Gastronomen

Gastgeber sein, nicht Buchhalter — wir kümmern uns um Ihre Zahlen.

Spezialisierte Steuerberatung für Restaurants, Cafés, Hotels und Catering-Unternehmen. Von der Kassenführung bis zur Betriebsprüfung.

★★★★★ 4.8/5
Über 200 Mandanten vertrauen uns
Restaurant mit gedeckten Tischen
Kommt Ihnen das bekannt vor?

Herausforderungen, die Gastronomie & Hotellerie
besonders betreffen.

Abends Service, morgens Papierkram

Zwischen Küche, Service und Personalplanung bleibt kaum Zeit für Buchhaltung und Steuerfragen.

Das äußere Problem

Angst vor der Betriebsprüfung

Kassenführung, Trinkgeld-Verbuchung, unterschiedliche Umsatzsteuersätze — die Fehlerquellen sind zahlreich und die Strafen hoch.

Das innere Problem

Gastronomen brauchen faire Regeln

Wer Menschen bewirtet und Arbeitsplätze schafft, verdient einen Steuerberater, der die Branche wirklich kennt.

Das philosophische Problem
Unsere Leistungen

Spezialisiert auf Gastronomie & Hotellerie.

Kassenführung & Compliance

  • TSE-Kassen-Beratung
  • Verfahrensdokumentation
  • Kassennachschau-Vorbereitung

Laufende Buchführung

  • Digitale Belegerfassung
  • Wareneinsatz-Kontrolle
  • Monatliche BWA

Umsatzsteuer

  • 7% vs. 19% Zuordnung
  • Lieferdienst-Abrechnung
  • Vorsteuer-Optimierung

Personal & Lohn

  • Minijobs & Aushilfen
  • Trinkgeld-Regelungen
  • Saisonarbeitskräfte
So einfach geht's

In 3 Schritten zur
steuerlichen Entlastung.

01

Erstgespräch vereinbaren

Füllen Sie das kurze Formular aus. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden für einen Termin.

02

Situation analysieren

Gemeinsam schauen wir uns Ihre aktuelle Lage an und identifizieren Einsparpotenziale.

03

Zurücklehnen

Wir kümmern uns um alles — Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

Erstgespräch

Bereit für weniger Steuerstress?

In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Häufige Fragen

Noch Fragen?

Kennen Sie sich mit Kassenführung aus?

Ja, wir beraten zahlreiche Gastronomen zur korrekten Kassenführung, TSE-Pflicht und Verfahrensdokumentation — damit Sie bei einer Kassennachschau ruhig schlafen können.

Wie werden Trinkgelder steuerlich behandelt?

Trinkgelder direkt vom Gast an den Mitarbeiter sind steuerfrei. Bei Verteilung über den Arbeitgeber gelten andere Regeln. Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung.

Können Sie bei der Betriebsprüfung begleiten?

Selbstverständlich. Wir bereiten Sie auf die Prüfung vor, begleiten den gesamten Prozess und verhandeln bei Bedarf mit dem Prüfer.